Rasterfahndung gegen Papstmessebesucher

Anmeldeformular der Bischöfe im Web

Anmeldeformular der Bischöfe im Web

Eine „unzulässige Rasterfahnundung“ nennt der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert das, was die katholische Kirche in Deutschland mit den Besuchern der Papstmessen beim Besuch von Benedikt XVI in Deutschland macht. Alle müssen sich anmelden und persönliche Daten angeben, die sie eindeutig identifizierbar machen durch Angabe von Geburtsort und Geburtstag. 175.000 Anmeldungen hat die Kirche schon gesammelt für die Papst-Events in Berlin, Freiburg und Münster. Tausende von ihnen müssen damit rechnen, dass ihre Daten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Bundeskriminalamt unterzogen werden – eine Tatsache, auf die sie nicht hingewiesen werden. Ein solches Vorgehen widerspricht nicht nur den weltlichen Datenschutzgesetzen, sondern wahrscheinlich auch der für die Katholiken geltenden Kirchlichen Datenschutzordnung, zumal die kirchlichen Datenschützer nicht einbezogen wurden.

Nach Schätzungen aus dem baden-württembergischen Landesamt für Datenschutz müssen ausländische Besucher mit einer Anfrage an den Bundesnachrichtendienst rechnen. Es werden in Berlin und Erfurt viele Polen zum Papstbesuch erwartet, und aus Frankreich könnten sich viele Katholiken nach Freiburg auf den Weg machen wollen. Ohne eine Anmeldung, und damit auch ohne die persönlichen Daten, können Papstanhänger nicht auf die Veranstaltungsplätze gelangen, sagt die Bischofskonferenz bisher

Zuständig für die Sicherheitsüberprüfungen des Bundeskriminalamtes und des BND ist der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und das Bundesinnenministerium. Die staatlichen Stellen sind aber für die Datensammlung selbst  nicht zuständig. Im Gegensatz zu den staatlichen Datenschutzgesetzen erhält die Katholische Datenschutzordnung keine Straf- und Bußgeldvorschriften, sie ist also noch schlechter durchsetzbar. Außerdem berichten die kirchlichen Datenschützer über ihre Tätigkeiten nicht der Öffentlichkeit, sondern nur dem jeweiligen Bischof.

Über weitere Hintergründe habe ich für den WDR am 13. Juli und den Deutschlandfunk am 14. Juli 2011 berichtet.

Reaktion im virtuellen Datenschutzbüro von Thilo Weichert

 

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