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Katholisches Arbeitsrecht verstößt gegen Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute eine Selbstverständlichkeit gerichtlich festgestellt, die in Deutschland leider juristisch nicht selbstverständlich ist. Die Einmischung der katholischen Kirche in das Privatleben ihrer Beschäftigten geht zu weit und verletzt die Menschenrechte. Der Essener Organist Bernhard Schüth wurde 1998 zu Unrecht von der St. Lambertus Kirchengemeinde Essen entlassen. Entlassungsgrund für die Katholiken war, dass Schüth nach einer gescheiterten Ehe mit seiner neuen Partnerin ein Kind gezeugt hatte.  Erst nach einer seit 1998 dauernden Odyssee durch alle deutschen Gerichtsinstanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht hat  Schüth vor dem EGMR endlich gewonnen. In seinem Urteil wertete das Europäische Gericht die Entlassung als unzulässige Einmischung in das Privat- und Familienleben Schüths, die gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission verstößt. Es rügte die deutschen obersten Arbeitsgerichte, die gebetsmühlenhaft die Argumentation der Kirche übernommen hatten, dass ein geschiedener und neu gebundener Organist – der nach dem Kirchenrecht Ehebruch und Bigamie begangen hat – den Verkündigungsauftrag der Kirche unglaubwürdig machen würde.

Das Straßburger Gericht nahm hingegen nicht das kirchliche Recht, sondern das aus dem „Naturrecht“ hergeleitete Menschenrecht zum Maßstab (das „Naturrecht“ übrigens, das  auch immer wieder von Papst Benedikt ins Feld geführt wird) und verpasste dem deutschen Staat eine Ohrfeige, der den Kirchen über jedes vernünftige Maß hinaus Sonderrechte einräumt.

Die Bedeutung des Gerichtsurteils ist enorm. Denn wenn schon ein Organist sich nicht so stark nach den Loyalitätsregeln der Kirche richten muss, so dürfte dies besonders für Beschäftigte in den Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen gelten. Der Professor Wolfgang Rüfner, Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der deutschen Diözesen sagte dem Kölner Domradio, das Urteil sei „wahrscheinlich … ein erheblicher Einschnitt für die katholische Kirche“. Schüth habe erheblich gegen die Loyalitätsrichtlinie der Kirche verstoßen, die sie für ihre Arbeitsverhältnisse aufgestellt hat.

Die Schilderung des Falls offenbart nebenbei den alltäglichen Druck, der auf kirchlich Beschäftigten lastet – und die unerträgliche Geheimnistuerei, denen sie in ihrem Privatleben ausgesetzt sind. Denn es waren Schüths Kinder aus erster Ehe, die ungewollt die Kündigung in Gang setzten. Sie plauderten im Kindergarten aus, dass ein neues Geschwisterchen zu erwarten war, aus der Beziehung des Organisten und seiner neuen Partnerin.

Es lohnt sich, die harsche Verurteilung der deutschen Rechtspraxis aus der Urteilszusammenfassung zu zitieren

„… Im Gegensatz dazu merkte der Gerichtshof im Fall Schüth an, dass sich das Landesarbeitsgericht darauf beschränkt hatte festzustellen, dass er als Organist und Chorleiter zwar nicht in die Gruppe derjenigen Mitarbeiter fiel, deren Kündigung im Falle schweren Fehlverhaltens zwangsläufig war, etwa derjenigen in seelsorgerischen und klerikalen Berufen sowie in leitenden Positionen, aber dass seine Tätigkeit dennoch so eng mit der Mission der Katholischen Kirche verbunden war, dass sie ihn nicht weiter beschäftigen konnte, ohne jegliche Glaubwürdigkeit zu verlieren. Das Landesarbeitsgericht hatte dieses Argument nicht weiter ausgeführt, sondern schien lediglich die Meinung des kirchlichen Arbeitgebers in dieser Frage wiedergegeben zu haben.

Zudem hatten die Arbeitsgerichte das de facto-Familienleben Herrn Schüths oder dessen Schutz nicht einmal erwähnt. Die Interessen des kirchlichen Arbeitgebers waren folglich nicht gegen Herrn Schüths Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens abgewogen worden, sondern lediglich gegen sein Interesse, seinen Arbeitsplatz zu behalten. Eine gründlichere Prüfung wäre bei der Abwägung der konkurrierenden Rechte und Interessen angemessen gewesen.

Zwar erkannte der Gerichtshof an, dass Herr Schüth, indem er seinen Arbeitsvertrag unterzeichnet hatte, gegenüber der Katholischen Kirche eine Loyalitätsverpflichtung eingegangen war, die sein Recht auf Achtung des Privatlebens in gewissem Maße einschränkte. Seine Unterzeichnung des Vertrages konnte aber nicht als eindeutiges Versprechen verstanden werden, im Fall einer Trennung oder Scheidung ein enthaltsames Leben zu führen. Die deutschen Arbeitsgerichte hatten kaum berücksichtigt, dass es keine Medienberichterstattung über seinen Fall gegeben hatte und dass er, nach 14 Jahren im Dienst der Gemeinde, die Position der Katholischen Kirche offenbar nicht angefochten hatte.

Die Tatsache, dass ein von einem kirchlichen Arbeitgeber gekündigter Mitarbeiter nur begrenzte Möglichkeiten hatte, eine neue Stelle zu finden, war nach Auffassung des Gerichtshofs von besonderer Bedeutung. Dies galt besonders, wenn der gekündigte Arbeitnehmer eine spezifische Qualifikation hatte, die es ihm schwierig oder gar unmöglich machte, eine neue Arbeit außerhalb der Kirche zu finden, wie im Fall von Herrn Schüth, der nunmehr einer Teilzeitbeschäftigung in einer evangelischen Gemeinde nachging. In diesem Zusammenhang merkte der Gerichtshof an, dass die Vorschriften der Evangelischen Kirche für die Beschäftigung von Nichtmitgliedern der Kirche vorsahen, dass diese nur in Ausnahmefällen und nur im Rahmen einer Zusatzbeschäftigung angestellt werden konnten.

Der Gerichtshof befand, dass die Abwägung der deutschen Arbeitsgerichte zwischen den Rechten Herrn Schüths und denen des kirchlichen Arbeitgebers nicht in Übereinstimmung mit der Konvention vorgenommen worden war.“

Schüth fordert über 350.000 Euro Schadensersatz für den Verlust seines Arbeitsplatzes. Darüber will das Gericht in einigen Monaten entscheiden.

Ihr Mitglied Bernhard Schüth hat die katholische Kirche schon längst verloren. Er arbeitet als Kantor bei der evangelischen Kirchengemeinde in Essen-Überruhr.

Am selben Tag hat der EGMR einen weiteren Fall entschieden, diesmal zugunsten der Mormonenkirche und gegen einen anderen Gekündigten. Die Entlassung des „Direktors  Öffentlichkeitsarbeit für Europa“ der Mormonenkirche wegen einer außerehelichen Beziehung im Jahr 1994 war rechtens, weil der Betroffene, Michael Obst, in einer heraus gehobenen Position arbeitet. Die Einzelheiten dieses Falles offenbaren ebenfalls die Perfidie so mancher brüderlichen „Seelsorge“, die in Mobbing und Druckausübung münden kann. Obst hatte sich an seinen  zuständigen „Seelsorger“ gewandt und ihn um Rat gefragt, weil es mit seiner Ehe „bergab ging“ und er ein neues Verhältnis angefangen hatte. Dieser „Seelsorger“ riet ihm, seinen Vorgesetzten zu informieren – und der sprach sogleich die Kündigung aus.

Der Original-Urteilstext in französischer Sprache

Kleine Dogmengeschichte für Kirchenkritiker

Hans Memling: das jüngste Gericht (Detail)

Hans Memling: das jüngste Gericht (Detail)

Wie könnte es anders sein: Das, was die Kirchenanhänger bitteschön glauben sollen, ist nicht vom Himmel gefallen. Die theologische Wahrheit – sie ist nicht göttlich, sondern sehr relativ und gebunden an die Zeitläufte. Sie wurde von Kirchenfunktionären in langen Konferenzen beschlossen. Die „Dreifaltigkeit“ Gottes (Vater, Sohn und Heiliger Geist) währt noch nicht ewig, sondern „erst“ seit 325 nach Christus. Und Maria ist für die Katholiken erst seit dem 19. Jahrhundert eine Erlöserin. Eine kleine Aufstellung von Kirchenhasser.de über das, was die christlichen Kirchen für wahr erklären, manchmal aus philosphisch-theologischen Erwägungen, manchmal auch als Ergebnis von Machtkämpfen.

325 Die Trinitätslehre wird beschlossen. Gott ist kirchenoffiziell nun Vater, Sohn und Heiliger Geist gleichzeitig. Bis heute versteht das keiner, aber nach Meinung von Forschern ging es wohl eher darum, dass die eine Fraktion in der christlichen Kirche auch in Glaubensfragen über die andere siegen musste. Denn gleichzeitig wird auf dem Konzil von Nicäa die christliche Kirche zur Staatskirche

418 und danach: Die Konzile von 418, 431 und 529 beschließen die Sünde der Menschen und Gnade Gottes. Sie stärken außerdem die Macht des römischen Bischofs, der nur der Legende nach ein Nachfolger des Apostels Petrus ist.

431 Maria wird zur Mutter Gottes (also nicht nur des Jesus) erklärt, durch das Konzil von Ephesus.

553 Marias jungfräuliche Empfängnis, beschlossen vom Konzil von Konstantinopel

590-604 Die Macht des Papstes festigt gegenüber anderen Bischöfen Papst Gregor I.

1139 Der Pflichtzölibat für den Klerus – beschlossen vom Laterankonzil, zuvor auch 1075 auf der „Fastensynode“ von Gregor VII. verkündet.

1215 Die Wandlung: Das Abendmahlsbrot ist TATSÄCHLICH als der Körper von Jesus anzusehen, und zwar seit dem vierten Laterankonzil

1439 Die sieben Sakramente. Das Konzil von Florenz legt fest, dass Gott durch die Kirche sieben heilige Sakramente spendet: Taufe, Firmung, Abendmahl, Buße, Salbung, Priesterweihe und Ehe.

2010 in Gdansk: Schüler lernen mit Hans Memling Sünde, Vergebung und Verdammnis - und Alpträume

2010 in Gdansk: Schüler lernen mit Hans Memling Sünde, Vergebung und Verdammnis - und Alpträume, Foto: Ulli Schauen

1530 Der Mensch ist von Natur aus sündig. Die „Erbsünde“ findet die „Augsburger Konfession“ der lutherischen Protestanten wichtig, manche andere Dogmen werden hingegen verworfen: „Wir lehren, dass nach dem Fall Adams alle Menschen, die auf natürliche Weise geboren werden … Verdammnis und ewigen Tod über diejenigen bringt, die nicht durch Wasser und Geist wieder geboren werden.“ Die Confessio Augustana legt einen ganzen Reigen von Glaubenssätzen fest, unter anderem über den „gerechten Krieg“, die für die lutherischen Protestanten bis heute gelten sollen und bekräftigt manche von ihnen, indem sie Abweichler mit dem Fluch der Verdammnis bestraft („Anathema“)

1854 Die „unbefleckte Empfängnis“ Mariens zur Vermeidung ihrer Erbsünde ist dem Papst Pius IX so wichtig, dass er sie in einer „Bulle“, einem päpstlichen Schreiben für verbindlich erklärt – gegen den Rat der deutschen und österreichischen Bischöfe

1870 wird der Papst zum „wahren“ Stellvertreter ‚Christi‘

1870 Der Papst ist unfehlbar, so beschließt das erste vatikanische Konzil

1870 noch ein Beschluss: Maria ist „Miterlöserin“

1950 Maria ist mit ihrem Körper in den Himmel aufgenommen worden („leibliche Aufnahme“). Das legt Papst Pius XII. fest

Die unterschiedlichen Dogmen der verschiedenen protestantischen Kirchen (lutherisch, reformiert… ) werden hier nicht auseinander gedröselt. Stattdessen ein Zitat, das in schöner Weise verdeutlicht, wie Protestanten Gläubige klein und mit Hilfe von Gewissens-Kreisverkehren in Abhängigkeit halten können:

„Rechte Demut weiß nimmer, dass sie demütig ist; denn wo sie es wüsste, so würde sie hochmütig von dem Ansehen der selben schönen Tugend.“ (Martin Luther) Erwischt.

(Quellen:
Bernhard Lohse: Epochen der Dogmengeschichte, 5. Aufl., Berlin 1983
Norbert Scholl: Die großen Themen des christlichen Glaubens. Darmstadt 2002
Martin Schuck: Basiswissen evangelisch – katholisch. Gütersloh 2001
)

Profane Gründe (2): Die Immobilien

Königspalast in Phnom Penh, Foto: Eva SchusterLange hatten Maria J. und Niko S. mit ihren beiden Kindern nach einer neuen, erschwinglichen Bleibe gesucht. Und endlich ihr Traumhaus gefunden: erschwinglich, renovierungsbedürftig, mit eigenem Garten. Doch dann lud der örtliche Pfarrer das Paar zu einem intensiven Gespräch ein. Nur nach einer intensiven Befragung über ihre religiöse Einstellung durften die beiden das Haus kaufen – denn das Haus steht auf einem Kirchengrundstück, das die katholische Kirche an die Eltern der Verkäuferin vor knapp 60 Jahren verpachtet hat.

Das Paar schüttelt sich noch immer, wenn sie an das Gespräch zurück denken. Maria J. war immer noch in der katholischen Kirche – mehr aus Nachlässigkeit, denn aus Überzeugung. Vor der Austrittsstelle im Amtsgericht war die Wartezeit ihr einmal zu lang gewesen, wegen eines Termins konnte sie an dem Tag nicht so lange ausharren. Was für ein Glück – wäre kein Familienmitglied katholisch gewesen, hätte sie der Pfarrer wohl erst gar nicht zu einem Gespräch bestellt.

Besonders wichtig war dem Geistlichen die Frage, ob die Kinder denn der Kirche zugeführt wurden. Naja, auf eigenen Wunsch waren beide Kinder getauft worden. Uff, vielleicht genügte dem Pfarrer nun die Antwort, und der Weg zum Traumhaus war frei.

Nein, er wollte auch noch wissen, warum denn der Sohn evangelisch getauft war. Hm … Nun musste eine klitzekleine halbe Notlüge her. Ja, wissen Sie, der Vater, Niko S., ist evangelischer Pfarrerssohn (das ist er wirklich), und da konnte er doch nicht in eine katholische Taufe einwilligen. Das sah der Priester ein. Dass der Pfarrerssohn seit Jahrzehnten aus der evangelischen Kirche ausgetreten war, das musste man dem Katholiken ja nun nicht auf die Nase binden.

Endlich machte der Pfarrer also den Weg frei und gab eine „Einwilligung ohne Vollmacht“ zum Kauf der Hauses auf dem Kirchengrundstück und schickte die Unterlagen zur Bistumsverwaltung. Das Paar musste aber noch über drei Monate bangen und mehrmals beim Generalvikariat anrufen bis endlich eine „Einwilligung mit Vollmacht“ beim Notar einging. Da hatten sie der Verkäuferin des Hauses den gesamten Kaufpreis aber schon überweisen müssen. Wegen der lahmen Kirchenbürokratie wäre der ganze Finanzierungsplan gekippt, hätten die beiden nicht auf die mündliche Zusage der Katholikenverwaltung vertraut.

Nun sind Maria und Niko (nicht sehr) glückliche Erb-Pächter eines Grundstückes der katholischen Kirche.

Was lernen wir daraus?

1. Wir sind von Kirchengrundstücken umgeben, über die immer noch der Klerus das Sagen hat. Niemand weiß, wie umzingelt wir davon sind.

2. Die Macht, die das Eigentum verleiht, nutzt die Kirche schamlos aus.

3. Mit Realismus und Wahrhaftigkeit kommen ehrliche Menschen bei der Kirche nicht weit. Bigotterie und Doppelzüngigkeit sind besser.

In loser Folge stellt Kirchenhasser.de höchst profane Gründe vor, warum die christlichen Kirchen immer noch knapp zwei Drittel der Bevölkerung zu ihren Mitgliedern zählen.

Kirchentage sind keine Laienveranstaltungen

Köln 1965 XII. Deutscher Evangelischer Kirchentag Abschlußkundgebung am 1.8.1965 Im Bild von links nach rechts: Bischof Dr. Hanns Lilje, Reinold von Thadden-Trieglaff, Ehrenpräsident des Deutschen Evangelischen Kirchentages, Bischof Dr. Otto Dibelius, Dr. W. A. Vissert Hooft, Generalsekretär des Weltrats der Kirchen, Dr. Richard Freiherr von Weizsäcker, Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentages und Bundeskanzler Prof. Dr. Ludwig Erhard

Auch beim evg. Kirchentag 1965 in Köln saß die Politik in der ersten Reihe, Foto: Bundesarchiv

Kirchentage als Laientreffen zu bezeichnen, das ist bloße Kirchen-PR, mehr nicht. Abseits von dem oberflächlichen Augenschein der bunten Massenveranstaltungen ist das ein sehr idyllischer, schiefer, falscher Begriff. Immer schon war die Organisation von Kirchentag und Katholikentagen nah an der Spitze des Staates und der Kirchen. Den Ton geben studierte Theologen an, hauptamtliche Kirchenfunktionäre, Politiker und Ex-Politiker, sowie Beamte – vor allem ProfessorInnen. Einfache Laien haben nur dann eine geringe Chance in die Leitungsgremien der Kirchentage zu kommen, wenn sie langjährig als Multifunktionäre in der Kirche wirken.

Kennzeichen beispielsweise der Leitung des Münchener Ökumenischen Kirchentages 2010 ist dessen enorme Staatsnähe: Beamte und PensionärInnen allerorten. Erleichtert wird das Ganze durch großzügig gehandhabte Freistellungsregelungen in den Beamtengesetze des Bundes und der Länder (siehe Kirchenhasser-Brevier von Ulli Schauen, S. ) Wer Beamter, Beamtin oder SoldatIn ist, ist grundsätzlich frei für ehrenamtliche Tätigkeit bei Kirchen.

Eine Zählung bei Vorstand (incl. Präsidenten) und Präsidium des Ökumenischen Kirchentages 2010 ergibt:

Bei den Protestanten im Vorstand sind zwei ProfessorInnen, zwei hauptamtliche Kirchenbeschäftigte und zwei PolitikerInnen (von denen eine ebenfalls Kirchenbeschäftigte ist)
Bei den Katholiken sind im ÖKT-Vorstand drei PolitikerInnen und drei Kirchenhauptamtliche im Vorstand

Im Präsidium sieht es ähnlich aus:
Für die Protestanten sind im ÖKT-Präsidium
– drei hohe Beamte drin, davon zwei Hochschulprofessoren
– drei PfarrerInnen
– vier (Ex-) Politiker
bei den restlichen vier evangelischen Mitgliedern ist das Übergewicht der Medienvertreter interessant, was auf die Existenz des kirchlich-medialen Komplexes verweist, die im Kirchenhasser-Brevier auf Seite bis beschrieben ist: zwei öffentlich-rechtliche JournalistInnen und eine Publizistin sind dabei.

Auf katholischer Seite sitzen im Präsidium
– Sieben Vertreter des Klerus und andere Hauptamtliche in der Kirche und ihren Organisationen
– vier (Ex-) PolitikerInnen, von denen drei gleichzeitig hohen Beamtenstatus haben
– und gerade mal zwei sonstige Ehrenamtliche, beides RechtsanwältInnen

Hier ist die Liste:
Gemeinsames Präsidium des Ökumenischen Kirchentages München

1. Durch den Deutschen Evangelischen Kirchentag benannte Mitglieder:

Präsident:

Professor Dr. Dr. Eckhard Nagel, Bayreuth/Augsburg,
Institut für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften, Uni Bayreuth

Vorstand:
Hauptamtliche
.. und Politikerin:
Generalsekretärin Dr. Ellen Ueberschär, Fulda (Theologin, Grüne Politikerin)
Landesbischof Dr. Johannes Friedrich, München

Politikerinnen

Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt MdB, Berlin (Theologin ohne Abschluss, Grüne Politikerin)
Kultursenatorin Prof. Dr. Karin von Welck, Hamburg

Professor
Dr. Gerhard Robbers, Trier – (Professor, u.a. Kirchenrecht) Forschungsfreisemester

Präsidiumsmitglieder:
Beamte:

Professor Dr. Michael Heinig, – Kirchenrechtler an der Uni Göttingen
Dr. Simone Schwanitz, Mainz (KMK Bonn, Regierunsdirektorin im Wissenschaftsministerium Mainz)
Dr. Günter Ruddat, Bochum (Theologie evg. FH)

Hauptamtliche:

Pastorin Anne Gidion, Hamburg
Pfarrerin Andrea Wagner-Pinggéra, München
Pfarrer Dr. Andreas Löw, Korntal-Münchingen

Politiker:

Direktor i.R. Volker Hufschmidt, Willich (SPD-Politiker)
Ministerpräsident a.D. Dr. Reinhard Höppner, Magdeburg – CDU-Politiker
Staatssekretär a.D. Wolf-Michael Catenhusen, Berlin, SPD
Politiker Steffen Reiche MdB, Berlin, SPD

Ehrenamtliche:

Buchautorin Dr. Beatrice von Weizsäcker, München
Pensionärin Heidi Schülke, Coburg (kirchliche Multifunktionärin)
Davon zwei aus dem Öffentlich-rechtlichen Radio:
Journalistin Öffentlich-rechtlich Ulrike Greim-Haspel, Weimar (Thüringen-Korrespondentin des Deutschlandradio Kultur)
Journalist Öffentlich-rechtlich Dr. Johannes Weiß, Baden-Baden (Programmchef des Kulturradios SWR 2)

2. Durch das ZdK benannte Mitglieder:
2.1 Präsident:
(Ex-) Politiker Alois Glück, Hörzing, Traunwalchen

2.2 Vorstand:
Hauptamtliche.
Erzbischof von München und Freising Reinhard Marx, München
Generalsekretär des ZdK Dr. Stefan Vesper, Bonn
Vizepräsidentin Dr. Claudia Lücking-Michel, Bonn – ZdK, Generalsekretärin des Cusanuswerks (katholische Studienförderung)

Politiker
Dr. Christoph Braß, Berlin – Ministerialrat im Bundesbildungsministerium
Professor Dr. Alois Baumgartner, München – emeritierter Theologieprofessor

Präsidiumsmitglieder:
Hauptamtliche Kirchenbeschäftigte, Klerus:
Elisabeth Bußmann, Haltern – Leiterin einer Bildungsstätte der Katholischen Arbeitnehmerbewegung in Haltern
Alois Wolf, Erfurt – Stellvertretender Diözesancaritasdirektor im Bistum Erfurt
Bischof Dr. Gebhard Fürst, Rottenburg
Bischof Dr. Gerhard Müller, Regensburg
Dirk Tänzler, Düsseldorf BKDJ-Bundesvorsitzender
Dr. Armin Wouters, München – Angestellter des Erzbistums München und Freising
Generalvikar Dr. Robert Simon, München

Politiker:
Bayerischer Staatsminister der Finanzen Georg Fahrenschon, München
Politiker und Beamter Dr. Albert Maximilian Schmid, Nürnberg (SPD) – Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Karin Kortmann, Düsseldorf – Bis 2009 SPD Bundestagsabgeordnete und Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, BMZ
Professorin Dr. Dorothea Sattler, Münster Theologin, Ökumenisches Institut – das Institut verzeichnet für das Sommersemester 2010 keine Lehrveranstaltungen von Frau Sattler

Ehrenamtliche:
Susanne Bühl, Würzburg (Rechtsanwältin?)
Hans-Georg Hunstig, Paderborn (Rechtsanwalt und Notar)

Benannt durch die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK):
Hauptamtlicher Erzpriester Radu Constantinos Miron, Brühl (Griechisch-Orthodox)
Hauptamtliche Pfarrerin Barbara Rudolph, Frankfurt am Main (Geschäftsführerin der ACK)
Ehrenamtlich Irmgard Stanullo, Nürnberg – ernährt sich als Referentin in Kirchlicher Bildungsarbeit (Baptistin)

(Das Gremium besteht aus insgesamt 43 Mitgliedern: den Mitgliedern des Gemeinsamen Vorstandes, je zwei Vertretern der gastgebenden Kirchen, je zwölf von DEKT und ZdK ernannten Mitgliedern sowie drei Vertreter aus anderen Kirchen, die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) organisiert sind.)
Quelle für die Namen

Ein Vaterunser für Margot Käßmann

junge Frau in ehrfürchtiger Gebetshaltung

Foto: JR Goleno

Während der katholische abgetauchte Walter Mixa in der Schweiz leise über Schleimbeutelprobleme klagt, ist die evangelische St. Margot Käßmann wieder da. Eine interessante Situation: Während die katholische Kirche mittlerweile schon fast in Sack und Asche geht, könnte man bei den Protestanten mit dem Titel eines alten Bestsellers des Feminismus ausrufen: „Die Scham ist vorbei“.

„Hosianna!“ für St. Margot ruft die Menge der Gläubigen – „Kreuziget ihn!“ für einen störrisch erscheinenden alten Bischof.

Gerade mal 100 Leute finden am Mittwoch, 12.5., Platz in der Buchhandlung Hugendubel am Münchener Marienplatz, wenn sie dort über ihr neues Buch referiert, das sich mit dem Vaterunser beschäftigt. Nit publikumswirksamem Massenauflauf der Ökumene-Schafe ist zu rechnen,

Predigen, Referieren, auf Podien sitzen will sie in der Buchhandlung beim Ökumenischen Kirchentag, aber keine Interviews geben, das hat die ausgenüchterte, aber weiterhin selbstbewusste Ex-Bischöfin laut Süddeutscher Zeitung vor. Ob es damit zu tun hat, dass sie sich schämt? Wohl kaum. Eher hat sie Angst vor Häme und hinterlistigen Fragen. In einem Dankesschreiben an alle, die ihr die 2.600 zustimmenden Mails, Karten und Briefe geschickt haben, hatte sie über unfaire Behandlung der Medien geklagt.

Mixa, der Aufbrausende, ist zum Schweigen gezwungen. Aber die andere Ex-Bischöfin schweigt nicht – sie palavert weiter vor ihrer angestammten Fangemeinde. Beim Ökumenischen Kirchentag wird sie bei genau dem guten Dutzend Veranstaltungen auftreten, für die sie schon als Bischöfin
gebucht war. Welche christlich-protestantische Rolle wird die Alkoholsünderin wohl einnehmen?

Meine Vorhersage für die Buchhandlung Hugendubel am Marienplatz: Käßmanns Botschaft wird eine Mischung aus Demut und Überfliegertum sein: „Ich bin Euer Vorbild, gerade deshalb weil ich zugebe, dass ich auch nichts besseres bin als ihr.“

Sie kann es ja theologisch ausdrücken – mit dem Vaterunser ausdrücken.
– „Wir alle sind auf Gottes Vergebung angewiesen“ (Zeile 7 des Vaterunser, über das Frau Kässmann nun ein Buch geschrieben hat),
– „aber bitteschön: jetzt sollt ihr mir auch vergeben (ich vergebe Euch ja auch)“ (Zeile 8).

Helfen wir ihr, der Versuchung zu widerstehen (Zeile 9), als die St. Margot des Protestantismus wieder aufzuerstehen?
Oder können wir helfen, sie von dem Übel zu erlösen (Zeile 9), in aller Kraft und Herrlichkeit (Zeile 11) ?