Statt der Radiopfarrerin: Otto spricht das “Wort zum Sonntag”

Eine Wäscheklammer an der Leine in der Abenddämmerung, was wohl Pfarrerin Viktoria Keil dazu einfallen würde?

A preacher of clothes. Jetzt erlauben wir uns hier auch mal eine freie Assoziation. Foto: Andre Santana

Hier ist der versprochene Nachtrag zu der Predigerin Viktoria Keil (siehe vorigen Blogeintrag). Die ist zwar stolz über Ihre kirchliche Sprecherlaubnis als Morgenandachterin beim evangelischen Rundfunkreferat beim WDR. Auf der Eingangsseite der Website von Viktoria Keils Gemeinde wurde auf ihre Sprechserie vom April groß hingewiesen, mit Foto von Frau Keil am Studiomikro. Eine “Rampensau”? Wohl nur, wenn viele zuhören, aber nicht so gern, wenn öffentlich und kritisch diskutiert wird. Auf Lambert Schauen’s Mail hat sie zwar reagiert. Seine kritischen Fragen hat sie aber nicht beantwortet. Stattdessen ging es weiter im assoziativen Predigstil. Sie schrieb von Flüchtlingsschiffen, die im Mittelmeer versinken, und bis zu Dietrich Bonhoeffer, der vor 60 Jahren im Nazigefängnis starb, war es nur ein kleiner Sprung. Wieder dienten Lebensgeschichten als theologisches Rohmaterial.
Ihre Mail hier zu veröffentlichen, hat sie aber untersagt. Auf das Angebot, eine neue Mail zu schreiben, die es wert wäre veröffentlicht zu werden, hat sie nicht reagiert.

Nun, erfreuen Sie sich stattdessen an Otto Waalkes, der schon vor 40 Jahren in einer wundervollen Parodie das Räsonnieren von Medientheologen aufgespießt hat: “Das Wort zum Sonntag”

Ein Hörerbrief zu theologischer Vulgärphilosophie

Die "Wilhelm Gustloff" als Lazarettschiff in Danzig. Foto: Hans Sönnke

Die “Wilhelm Gustloff” als Lazarettschiff in Danzig. Foto: Hans Sönnke

Dass zu einer “Morgenandacht” im Radio Hörerbriefe geschrieben werden, passiert meines Wissens selten. Heute morgen jedoch konnte der Hörer Lambert Schauen sich nicht zurückhalten. Ihm ging es offensichtlich über die Hutschnur, wie sich da eine Theologin an Lebensschicksalen weidet und sie religiös ausschlachtet. Auf WDR 5 sprach Pfarrerin Viktoria Keil. Sie begab sich auf das Glatteis an der Pommerschen Küste, vor der am 30.1.1945 ein sowjetisches U-Boot das deutsche Kriegsschiff Wilhelm Gustloff versenkte. Weiterlesen

Die Macht aus dem Beichtstuhl

Beichte in der Wallfahrtskirche von Swieta Lipka, Masuren, Foto: Ulli Schauen

Beichte in der Wallfahrtskirche von Swieta Lipka, Masuren, Foto: Ulli Schauen

Es geschieht im Beichtstuhl. Hier bezieht die Institution Kirche ständig ihre Selbstbestätigung, hier behalten die Geistlichen Recht, hier schöpfen sie weitere Motivation für ihre Arbeit.

Auch wenn nur noch eine Minderheit der Katholiken zur Beichte geht, so beweist diese Minderheit den Priestern und ihrem System permanent: Der Mensch ist schlecht. Der Mensch braucht die Kirche. Weiterlesen

80 Jahre Ende der Demokratie – die Rolle der Kirchen

Der Deutsche Reichstag am 23. März 1933, Foto: Bundesarchiv / Wikicommons

Der Deutsche Reichstag am 23. März 1933, Foto: Bundesarchiv / Wikicommons

Christenpolitiker als Steigbügelhalter bei der Ermächtigung Adolf Hitlers zur Diktatur und der Selbstentmachtung des Deutschen Reichstags am 23.3.1933.

Einige kurze Zitate und Anmerkungen zu 80 Jahre “Ermächtigungsgesetz”.

Adolf Hitler, Reichskanzler, bestätigt in seiner Rede im Reichstag Absprachen mit der katholischen Kirche: Weiterlesen

Der kirchlich-mediale Komplex

Interessenkonflikte statt journalistischer Unabhängigkeit
(aus: Das Kirchenhasserbrevier / Der kirchlich-mediale Komplex)Mikrofon und Pult in Kirche - Foto: Carter Perrier
Bei den vielen guten Werken der Kirchen un
d dem gutem Willen der Kirchenredaktionen verlieren die Sender leicht das Ziel der journalistischen Unabhängigkeit aus den Augen. So fand es der Norddeutsche Rundfunk völlig in Ordnung, als sein Mitarbeiter Uwe Michelsen im Oktober 2009 in den Rat der EKD gewählt wurde, also in das höchste Gremium der evangelischen Kirche. Weiterlesen

Pfarrer Gaucks Dementis

Bundespräsident Gauck bei Besuch im Kölner Rathaus mit roter Kravatte und hoch gestrecktem Kinn

Foto: © Raimond Spekking / CC-BY-SA-3.0 (via Wikimedia Commons)

“Ich bin kein Heilsbringer”, sagte Pfarrer Gauck nach seiner Wahl.

Wie kommt er eigentlich darauf, er müsse DAS dementieren?

Ist es der Gipfel der Bescheidenheit, dass der oberste Prediger der Nation sich nicht für den Messias hält?
Auf den Mann müssen wir acht geben.

Immerhin, ein “Engel” sei er auch nicht, sagte Gauck dem Sender n-tv. Das ist schön. Wenngleich zu befürchten ist, dass er es nicht im Sinne der Alltagssprache meint (“Ich bin auch kein Engelchen, ich mach schon mal einen drauf …”) sondern im biblisch-predigerischen Sinne (“Engel als Gesandter Gottes”). In dem Fall wäre es mir ebenfalls lieber, er hätte kein Dementi für nötig befunden.

 

Islamische Fakultät im Interesse von Christenprivilegien

Islamischer Predigtbalkon in Tübingen, Foto: Luca Cinacchio

Islamischer Predigtbalkon in Tübingen, Foto: Luca Cinacchio

Heute eröffnet Bundesbildungsministerin Annette Schavan in Tübingen das erste Bildungszentrum für islamische Theologie an einer deutschen Universität. Es wird dabei viel die Rede sein von der Notwendigkeit eines europäischen, liberalen Islams und von fehlenden islamischen Religionslehrern. Nicht die Rede ist von den Interessen der christlichen Kirchen. Damit die nämlich ihre Privilegien gesichert bekommen – zum Beispiel die Aufsicht über Religionsunterricht und konfessionelle Uni-Lehrstühle -müssen die Muslime jetzt mal dasselbe erhalten. Werdet so wie wir. Dann können wir bleiben wie wir sind.

Eine nicht so unwahrscheinlicher Blick in die Zukunft, aus dem Kirchenhasserbrevier (Heyne Verlag, 2010): Weiterlesen

Bischöfe revidieren – ganz leise – ihre Datensammelwut

bisheriges Anmeldeformular der Bischöfe im Web

bisheriges Anmeldeformular der Bischöfe im Web

Ganz heimlich still und leise hat die Deutsche Bischofskonferenz ihre Datensammelwut im Zusammenhang mit dem Besuch des Papstes in Deutschland zurück gefahren. Natürlich hat es nichts mit meiner Berichterstattung zu tun,  sagt  jedenfalls ihr Sprecher Matthias Kopp. Und hätte nicht die Katholische Nachrichtenagentur in der Woche nach unseren Berichten nachgefragt, was es mit der Datensammlung auf sich hat, hätte niemand was gemerkt.

Mittlerweile werden die beiden Felder für Geburtsdatum und Geburtsort nicht mehr erhoben. Nachträglich erhielten rund 200.000 Besteller von Einlasskarten per Email die Belehrung,  dass sie der Weitergabe ihrer Daten an die Polizei widersprechen können. Und vor einigen Tagen vom Bistum Erfurt verschickten Einlasskarten für die Messe auf dem Eichsfeld erhalten überhaupt keine persönlichen Daten mehr – sie sind also nicht personalisiert.  Die angebliche Notwendigkeit, den Namen jeder Person zu kennen, die sich bei einer Papstmesse aufhält, hat sich also in Luft aufgelöst, im Rahmen eines, wie Matthias Kopp es nennt, dauernden Prozesses der Optimierung.

Im jederzeitigen Rechthaben hat die katholische Kirche Routine. Fehler wurden nicht gemacht. Also wurden sie auch nicht korrigiert…

Internen Emails zufolge sollten die zur Personalisierung erhobenen Daten von Geburtsdatum und -ort am 26. Juli gelöscht. Auf der Website papst-in-deutschland.de werden Anmelder nun gebeten, sich in Datenschutzfragen an nur noch eine Mailanschrift zu wenden, hinter der sich anscheinend die Datenschutzbeauftragte des Verbandes der deutschen Diözesen, Martina Burke, verbirgt.

Rasterfahndung gegen Papstmessebesucher

Anmeldeformular der Bischöfe im Web

Anmeldeformular der Bischöfe im Web

Eine “unzulässige Rasterfahnundung” nennt der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert das, was die katholische Kirche in Deutschland mit den Besuchern der Papstmessen beim Besuch von Benedikt XVI in Deutschland macht. Alle müssen sich anmelden und persönliche Daten angeben, die sie eindeutig identifizierbar machen durch Angabe von Geburtsort und Geburtstag. 175.000 Anmeldungen hat die Kirche schon gesammelt für die Papst-Events in Berlin, Freiburg und Münster. Tausende von ihnen müssen damit rechnen, dass ihre Daten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Bundeskriminalamt unterzogen werden – eine Tatsache, auf die sie nicht hingewiesen werden. Weiterlesen

Streiken im “Weinberg des Herrn”!

Weinberg mit der Vogelscheuche Streik ;-)

Weinberg mit der Vogelscheuche Streik ;-)

Am Donnerstag, 13. Januar 2010 verhandelt das Landesarbeitsgericht Hamm über das Streikrecht bei den Kirchen. Es gefiel der Diakonie in Westfalen nicht, dass die Gewerkschaft ver.di in 2009 zu Streiks aufgerufen hat. Sie möchte auf dem „Dritten Weg“ weiter wandeln: Keine Streiks, keine Aussperrung, einvernehmliche Lösungen. Das hat geklappt, solange die kirchlichen Arbeitgeber die Lohnabschlüsse aus dem Öffentlichen Dienst übernahmen. Die ÖTV hatte also für die kirchlichen Beschäftigten die Kastanien aus dem Feuer geholt. Weiterlesen

Lazisten in der SPD – 2011 offiziell?

Digitales Radio

Deutschlandfadio sendete heute über SPD Laizisten - im Internet nachzuhören

Im Jahr 2011 wollen die SPD-Laizisten zu einem offiziellen Parteiarbeitskreis werden. Sie planen Diskussionsveranstaltungen, um den Parteivorstand dafür weich zu klopfen. Denn bisher war die Reaktion ablehnend.

Über die Hintergründe hat heute der Deutschlandfunk einen Bericht von Ulli Schauen in der Sendung “Tag für Tag”  gesendet, mit O-Tönen von Ingrid Matthäus-Maier und den SPD-Bundestagsabgeordneten Rolf Schwanitz von den Laizisten und Kerstin Griese vom AK Christinnen und Christen. Wieder mal geht es um “christlich-jüdische Werte”. Hier ist der Link zum Podcast des Beitrages:

http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2011/01/12/dlf_20110112_0936_08bea612.mp3

Menschlich – so einfach ist das

So wird Bethel derzeit auf Plakatwänden (Foto: Ulli Schauen)

So wird Bethel derzeit auf Plakatwänden (Foto: Ulli Schauen)

Das Christentum taugt nicht mehr so gut als Werbeargument für die Mitmenschlichkeit der Kirchenkonzerne.

Diakonie und Caritas haben das längst gerochen. “Menschlich. Bethel” verspricht das Werbeplakat, nicht “Christlich. Bethel”, nicht “Protestantische Ethik. Bethel”.  Der Pflegekonzern “Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel” wirbt in der Vorweihnachtszeit 2010 um Spenden und Kunden mit einfachter Mitmenschlichkeit. Eine positive Tendenz – die Überheblichkeit der Christenmenschen gegenüber anderen Sozialunternehmen, ob nun kommerziell oder gemeinnützig, verschwindet allmählich. Allerdings nähern sich auch die Arbeitsbedingungen  dem Rest der Welt an. Längst ist es kein Privileg mehr, bei Kirche, Diakonie und Caritas zu arbeiten. Lohndumping, Leiharbeit, Auslagerung von ganzen Abteilungen in andere Unternehmen bei verschlechterten Arbeitsbedingungen. All das ist Alltag – auch in Bethel bei Bielefeld? Menschlich?

Systemerhaltendes grünes Kirchen-Wischi-Waschi

Sonnenblume fuer ein neues Grünen-Logo (Arbeitsversion)

Sonnenblume fuer ein neues Grünen-Logo (Arbeitsversion)

Die Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen in Freiburg hat an diesem Wochenende einen Wischi-Waschi-Beschluss zum Verhältnis von Kirche und Staat gefasst. Einen Beschluss, der keinem weh tut. Damit machten die Delegierten eine Kurve um zwei konkurrierende Beschlussvorlagen, mit denen sich die Partei konkret in Position gesetzt hätte. Weiterlesen

Und er regt sich doch (ein bisschen)

neues Papstmedaillon aus den Andenkenläden des Vatikan

neues Papstmedaillon aus den Andenkenläden des Vatikan

Und er regt sich doch:

Der Papst hat sich aufgerafft und für “begründete Einzelfälle” den Gebrauch von Kondomen als sinnvoll angesehen – als ersten “Schritt zu einer Moralisierung”.

Benedikt XVI. erkennt sogar ein kleines bisschen die Realität an: Sein Beispiel für einen “begründeten Einzelfall” des Kondomgebrauchs ist ein “Prostituierter”.

Von den Rändern dessen, was für einen Papst überhaupt denkbar ist (denn homosexuelle Aktivitäten sind eigentlich undenkbar, zumal für Geld …), nähert er sich laaaangsaaaam dem, was in der Welt ohne Kirche so alles geschieht. Wenn schon Verkehr ohne Männern, dann soll wenigstens noch ein kleines dünnes Latex-Häutchen zwischen den beiden bleiben. Besser als garnichts. Sei’s drum: Bravo, Joseph Ratzinger, weiter so!

Auch wenn Ratzinger eigentlich damit sagen will, die beiden Männer sollten es lieber ganz sein lassen.

Rigide im bisherigen Dogmensystem bleibt der deutsche Papst jedoch beim Thema Frauen. Nein, die können keine Priester werden, betont er weiter. Schließlich waren die 12 Apostel ja auch alle Männer.

Muss man das noch kommentieren? Die Buchreligion nimmt die gesellschaftlichen Verhältnisse im Nahen Osten vor 2000 Jahren als Vorbild für die heutige Welt und die heutige Kirche. Schlapp ist das.

Fellatio auf offenem Podium: Kirchentreffen im WDR

Salvator-Kirche, 31. Juli, der Bischof Franz-Josef Overbeck und der rheinische Präses Nikolaus Schneider spenden den Abschlusssegen bei der Trauerfeier (Stillfoto aus ARD-Übertragung)

Salvator-Kirche, 31. Juli, der Bischof Franz-Josef Overbeck und der rheinische Präses Nikolaus Schneider spenden den Abschlusssegen bei der Trauerfeier (Stillfoto aus ARD-Übertragung)

„Wie informiert man seriös über eine Massenpanik wie nach der Love-Parade in Duisburg oder nach Anschlag und Absturz, Flut und Dürre? Unter welchem Druck stehen Redakteure und Kameraleute, die die besten Bilder gleich als Erste liefern sollen und zugleich Opfer und Angehörige in ihrer in ihrer Würde schützen wollen? Und wer liefert dann Orientierung? Können die Medien denen Trost spenden, die sie zuvor betroffen gemacht haben?“ Weiterlesen

Christian Wulff: Da fehlt doch was!

Foto: Franz Richter, Verschrägung: Ulli Schauen

Lieber Herr Bundespräsident, danke für Ihre Rede zum Jubiläum der deutschen Einheit am 3. Oktober 2010. Ich freue mich, dass mit der sie für ein Land der kulturellen Vielfalt eintreten. (= multikulti) Doch so manche Kultur haben Sie dabei wohl nicht im Blick. Weiterlesen

kath.net oder die Wahrheit

Die österreichische konservativ-katholische Website kath.net hat heute (1. Oktober 2010) eine “Richtigstellung” ihres Schmähartikels vom 1. September veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine eigenmächtig (entgegen den österreichischen Pressegesetzen) veränderte Gegendarstellung, die ihr der Autor des “Kirchenhasser-Brevier”, Ulli Schauen, der Website geschickt hat. Zwar zeigt der Artikel, wenn man genau liest, dass kath.net wahrheitswidrig berichtet hat. Die katholischen Christenmenschen ziehen es aber vor, dies so zu verändern, dass ihre User bei ihrem Glauben bleiben können. Sie brechen in dem Moment das Zitat ab, als der Autor seine Auffassung ausführt. Nämlich, dass die Doppelfunktion von Priestern als Lehrer und Seelsorger (“Hirten”) in katholischen Institutionen Gewalt begünstigt.

Der Originaltext der Gegendarstellung steht hier. Ulli Schauen an kath.net:

“Begehren auf Gegendarstellung

Mit Datum vom 1. September 2010 veröffentlichen Sie auf Ihrer Website kath.net einen Text von Bernhard Speringer unter der Überschrift „Sind Sie katholisch?. Ignoranz, Dummheit oder bewusste Diffamierung des Papstes und der Kirche? Kürzlich hat der Autor Ulli Schauen ein Buch mit dem Titel “Das Kirchenhasser-Brevier” vorgelegt“. Unter Bezug auf die ZDF-Talksendung „Markus Lanz“ vom 26. August 2010 steht dort unter anderem Folgendes zu lesen:

„Wie aber interpretiert der „Kirchenhasser“ Schauen – er bezeichnet sich auf seiner Website selbst so – diese Worte? Er sieht darin eine „Aufforderung des Papstes an die Priester, die Prügelstrafe zu gebrauchen.“

Dieses Zitat ist unrichtig. Ich habe eine solche Äußerung nicht abgegeben.

Weiter heißt es:

„Auf die Frage von Bischof Laun, der ebenfalls an der Diskussion teilnahm, ob er das wirklich ernst meine, sagte Schauen, dass der Papst das natürlich nicht explizit gesagt hat, aber jeder wüsste ja, was damit gemeint ist…“

Diesen Dialog hat es nicht gegeben. Richtig ist stattdessen: In der betreffenden Sendung habe ich auf die Nachfrage des Moderators Markus Lanz gesagt, dass der Gebrauch des Stockes im übertragenen Sinne gemeint ist und dass die Überhöhung der Rolle des Priesters Gewalt in Abhängigkeitssituationen begünstigt.

(Unterschrift: Ulli Schauen)

Die Gegendarstellung ging auch an das Schweizerische Katholische Sonntagsblatt. Dessen Chefredaktor und Herausgeber Josef Schmid hat sich – entgegen den Schweizerischen Gesetzen – bisher nicht gerührt.

Der kath.net-Artikel vom 1. Oktober

Der kath.net-Artikel vom 1. September

Kirchenhasser.de dazu am 2. September

Die Sendung Markus Lanz vom 26. August 2010


Wie B.B. King dem Gospel Byebye sagte

B.B. King (Riley King)

B.B. King (Riley King), Foto: Kasra Ganjavi

Der Geiz von Christenmenschen hat auch mal segensreiche Wirkung. Die zugeknöpften Christen-Portemonaies brachten B.B. King (geb. 1925) dazu, sich auf den Blues zu konzentrieren und bescherten damit der Menschheit einen der besten Bluesgitarristen. Das kam so: Als Junge sang B.B. King in einem Gospelchor. Als junger Mann verdiente er in den 1940er Jahren nach der Farmarbeit in Mississippi  samstags ein Zubrot als Straßenmusiker. Um seinen Umsatz zu steigern, postierte er sich an einer Straßenecke, wo auf der einen Seite weiße Passanten und auf der anderen schwarze vorbei gingen – es war zur Zeit der „Rassentrennung“ in den US-Südstaaten. Das Publikum durfte sich auch mal wünschen, was er spielen sollte, erzählt King. „Die, die Gospel hören wollten, applaudierten anschließend, klopften mir auf die Schulter und meinten: ‚Junge, das war nett, du wirst eines Tages richtig gut werden.‘ Aber sie waren nichts in den Hut, der vor mir lag.

Aber diejenigen, die Blues hören wollten,taten was hinein. Und jetzt wissen Sie, warum ich Bluessänger bin.“

(Quelle: Radiofeature von Petra Müller zu B.B. Kings 85.Geburtstag: „The Thrill is gone?“, WDR 5, 16.9.2010)

Katholisches Arbeitsrecht verstößt gegen Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute eine Selbstverständlichkeit gerichtlich festgestellt, die in Deutschland leider juristisch nicht selbstverständlich ist. Die Einmischung der katholischen Kirche in das Privatleben ihrer Beschäftigten geht zu weit und verletzt die Menschenrechte. Der Essener Organist Bernhard Schüth wurde 1998 zu Unrecht von der St. Lambertus Kirchengemeinde Essen entlassen. Entlassungsgrund für die Katholiken war, dass Schüth nach einer gescheiterten Ehe mit seiner neuen Partnerin ein Kind gezeugt hatte.  Erst nach einer seit 1998 dauernden Odyssee durch alle deutschen Gerichtsinstanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht hat  Schüth vor dem EGMR endlich gewonnen. In seinem Urteil wertete das Europäische Gericht die Entlassung als unzulässige Einmischung in das Privat- und Familienleben Schüths, die gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission verstößt. Es rügte die deutschen obersten Arbeitsgerichte, die gebetsmühlenhaft die Argumentation der Kirche übernommen hatten, dass ein geschiedener und neu gebundener Organist – der nach dem Kirchenrecht Ehebruch und Bigamie begangen hat – den Verkündigungsauftrag der Kirche unglaubwürdig machen würde.

Das Straßburger Gericht nahm hingegen nicht das kirchliche Recht, sondern das aus dem “Naturrecht” hergeleitete Menschenrecht zum Maßstab (das “Naturrecht” übrigens, das  auch immer wieder von Papst Benedikt ins Feld geführt wird) und verpasste dem deutschen Staat eine Ohrfeige, der den Kirchen über jedes vernünftige Maß hinaus Sonderrechte einräumt.

Die Bedeutung des Gerichtsurteils ist enorm. Denn wenn schon ein Organist sich nicht so stark nach den Loyalitätsregeln der Kirche richten muss, so dürfte dies besonders für Beschäftigte in den Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen gelten. Der Professor Wolfgang Rüfner, Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der deutschen Diözesen sagte dem Kölner Domradio, das Urteil sei “wahrscheinlich … ein erheblicher Einschnitt für die katholische Kirche”. Schüth habe erheblich gegen die Loyalitätsrichtlinie der Kirche verstoßen, die sie für ihre Arbeitsverhältnisse aufgestellt hat.

Die Schilderung des Falls offenbart nebenbei den alltäglichen Druck, der auf kirchlich Beschäftigten lastet – und die unerträgliche Geheimnistuerei, denen sie in ihrem Privatleben ausgesetzt sind. Denn es waren Schüths Kinder aus erster Ehe, die ungewollt die Kündigung in Gang setzten. Sie plauderten im Kindergarten aus, dass ein neues Geschwisterchen zu erwarten war, aus der Beziehung des Organisten und seiner neuen Partnerin.

Es lohnt sich, die harsche Verurteilung der deutschen Rechtspraxis aus der Urteilszusammenfassung zu zitieren

“… Im Gegensatz dazu merkte der Gerichtshof im Fall Schüth an, dass sich das Landesarbeitsgericht darauf beschränkt hatte festzustellen, dass er als Organist und Chorleiter zwar nicht in die Gruppe derjenigen Mitarbeiter fiel, deren Kündigung im Falle schweren Fehlverhaltens zwangsläufig war, etwa derjenigen in seelsorgerischen und klerikalen Berufen sowie in leitenden Positionen, aber dass seine Tätigkeit dennoch so eng mit der Mission der Katholischen Kirche verbunden war, dass sie ihn nicht weiter beschäftigen konnte, ohne jegliche Glaubwürdigkeit zu verlieren. Das Landesarbeitsgericht hatte dieses Argument nicht weiter ausgeführt, sondern schien lediglich die Meinung des kirchlichen Arbeitgebers in dieser Frage wiedergegeben zu haben.

Zudem hatten die Arbeitsgerichte das de facto-Familienleben Herrn Schüths oder dessen Schutz nicht einmal erwähnt. Die Interessen des kirchlichen Arbeitgebers waren folglich nicht gegen Herrn Schüths Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens abgewogen worden, sondern lediglich gegen sein Interesse, seinen Arbeitsplatz zu behalten. Eine gründlichere Prüfung wäre bei der Abwägung der konkurrierenden Rechte und Interessen angemessen gewesen.

Zwar erkannte der Gerichtshof an, dass Herr Schüth, indem er seinen Arbeitsvertrag unterzeichnet hatte, gegenüber der Katholischen Kirche eine Loyalitätsverpflichtung eingegangen war, die sein Recht auf Achtung des Privatlebens in gewissem Maße einschränkte. Seine Unterzeichnung des Vertrages konnte aber nicht als eindeutiges Versprechen verstanden werden, im Fall einer Trennung oder Scheidung ein enthaltsames Leben zu führen. Die deutschen Arbeitsgerichte hatten kaum berücksichtigt, dass es keine Medienberichterstattung über seinen Fall gegeben hatte und dass er, nach 14 Jahren im Dienst der Gemeinde, die Position der Katholischen Kirche offenbar nicht angefochten hatte.

Die Tatsache, dass ein von einem kirchlichen Arbeitgeber gekündigter Mitarbeiter nur begrenzte Möglichkeiten hatte, eine neue Stelle zu finden, war nach Auffassung des Gerichtshofs von besonderer Bedeutung. Dies galt besonders, wenn der gekündigte Arbeitnehmer eine spezifische Qualifikation hatte, die es ihm schwierig oder gar unmöglich machte, eine neue Arbeit außerhalb der Kirche zu finden, wie im Fall von Herrn Schüth, der nunmehr einer Teilzeitbeschäftigung in einer evangelischen Gemeinde nachging. In diesem Zusammenhang merkte der Gerichtshof an, dass die Vorschriften der Evangelischen Kirche für die Beschäftigung von Nichtmitgliedern der Kirche vorsahen, dass diese nur in Ausnahmefällen und nur im Rahmen einer Zusatzbeschäftigung angestellt werden konnten.

Der Gerichtshof befand, dass die Abwägung der deutschen Arbeitsgerichte zwischen den Rechten Herrn Schüths und denen des kirchlichen Arbeitgebers nicht in Übereinstimmung mit der Konvention vorgenommen worden war.”

Schüth fordert über 350.000 Euro Schadensersatz für den Verlust seines Arbeitsplatzes. Darüber will das Gericht in einigen Monaten entscheiden.

Ihr Mitglied Bernhard Schüth hat die katholische Kirche schon längst verloren. Er arbeitet als Kantor bei der evangelischen Kirchengemeinde in Essen-Überruhr.

Am selben Tag hat der EGMR einen weiteren Fall entschieden, diesmal zugunsten der Mormonenkirche und gegen einen anderen Gekündigten. Die Entlassung des “Direktors  Öffentlichkeitsarbeit für Europa” der Mormonenkirche wegen einer außerehelichen Beziehung im Jahr 1994 war rechtens, weil der Betroffene, Michael Obst, in einer heraus gehobenen Position arbeitet. Die Einzelheiten dieses Falles offenbaren ebenfalls die Perfidie so mancher brüderlichen “Seelsorge”, die in Mobbing und Druckausübung münden kann. Obst hatte sich an seinen  zuständigen “Seelsorger” gewandt und ihn um Rat gefragt, weil es mit seiner Ehe “bergab ging” und er ein neues Verhältnis angefangen hatte. Dieser “Seelsorger” riet ihm, seinen Vorgesetzten zu informieren – und der sprach sogleich die Kündigung aus.

Der Original-Urteilstext in französischer Sprache

Kleine Dogmengeschichte für Kirchenkritiker

Hans Memling: das jüngste Gericht (Detail)

Hans Memling: das jüngste Gericht (Detail)

Wie könnte es anders sein: Das, was die Kirchenanhänger bitteschön glauben sollen, ist nicht vom Himmel gefallen. Die theologische Wahrheit – sie ist nicht göttlich, sondern sehr relativ und gebunden an die Zeitläufte. Sie wurde von Kirchenfunktionären in langen Konferenzen beschlossen. Die „Dreifaltigkeit“ Gottes (Vater, Sohn und Heiliger Geist) währt noch nicht ewig, sondern „erst“ seit 325 nach Christus. Und Maria ist für die Katholiken erst seit dem 19. Jahrhundert eine Erlöserin. Eine kleine Aufstellung von Kirchenhasser.de über das, was die christlichen Kirchen für wahr erklären, manchmal aus philosphisch-theologischen Erwägungen, manchmal auch als Ergebnis von Machtkämpfen.

325 Die Trinitätslehre wird beschlossen. Gott ist kirchenoffiziell nun Vater, Sohn und Heiliger Geist gleichzeitig. Bis heute versteht das keiner, aber nach Meinung von Forschern ging es wohl eher darum, dass die eine Fraktion in der christlichen Kirche auch in Glaubensfragen über die andere siegen musste. Denn gleichzeitig wird auf dem Konzil von Nicäa die christliche Kirche zur Staatskirche

418 und danach: Die Konzile von 418, 431 und 529 beschließen die Sünde der Menschen und Gnade Gottes. Sie stärken außerdem die Macht des römischen Bischofs, der nur der Legende nach ein Nachfolger des Apostels Petrus ist.

431 Maria wird zur Mutter Gottes (also nicht nur des Jesus) erklärt, durch das Konzil von Ephesus.

553 Marias jungfräuliche Empfängnis, beschlossen vom Konzil von Konstantinopel

590-604 Die Macht des Papstes festigt gegenüber anderen Bischöfen Papst Gregor I.

1139 Der Pflichtzölibat für den Klerus – beschlossen vom Laterankonzil, zuvor auch 1075 auf der „Fastensynode“ von Gregor VII. verkündet.

1215 Die Wandlung: Das Abendmahlsbrot ist TATSÄCHLICH als der Körper von Jesus anzusehen, und zwar seit dem vierten Laterankonzil

1439 Die sieben Sakramente. Das Konzil von Florenz legt fest, dass Gott durch die Kirche sieben heilige Sakramente spendet: Taufe, Firmung, Abendmahl, Buße, Salbung, Priesterweihe und Ehe.

2010 in Gdansk: Schüler lernen mit Hans Memling Sünde, Vergebung und Verdammnis - und Alpträume

2010 in Gdansk: Schüler lernen mit Hans Memling Sünde, Vergebung und Verdammnis - und Alpträume, Foto: Ulli Schauen

1530 Der Mensch ist von Natur aus sündig. Die „Erbsünde“ findet die „Augsburger Konfession“ der lutherischen Protestanten wichtig, manche andere Dogmen werden hingegen verworfen: „Wir lehren, dass nach dem Fall Adams alle Menschen, die auf natürliche Weise geboren werden … Verdammnis und ewigen Tod über diejenigen bringt, die nicht durch Wasser und Geist wieder geboren werden.“ Die Confessio Augustana legt einen ganzen Reigen von Glaubenssätzen fest, unter anderem über den „gerechten Krieg“, die für die lutherischen Protestanten bis heute gelten sollen und bekräftigt manche von ihnen, indem sie Abweichler mit dem Fluch der Verdammnis bestraft („Anathema“)

1854 Die „unbefleckte Empfängnis“ Mariens zur Vermeidung ihrer Erbsünde ist dem Papst Pius IX so wichtig, dass er sie in einer „Bulle“, einem päpstlichen Schreiben für verbindlich erklärt – gegen den Rat der deutschen und österreichischen Bischöfe

1870 wird der Papst zum „wahren“ Stellvertreter ‚Christi‘

1870 Der Papst ist unfehlbar, so beschließt das erste vatikanische Konzil

1870 noch ein Beschluss: Maria ist „Miterlöserin“

1950 Maria ist mit ihrem Körper in den Himmel aufgenommen worden („leibliche Aufnahme“). Das legt Papst Pius XII. fest

Die unterschiedlichen Dogmen der verschiedenen protestantischen Kirchen (lutherisch, reformiert… ) werden hier nicht auseinander gedröselt. Stattdessen ein Zitat, das in schöner Weise verdeutlicht, wie Protestanten Gläubige klein und mit Hilfe von Gewissens-Kreisverkehren in Abhängigkeit halten können:

„Rechte Demut weiß nimmer, dass sie demütig ist; denn wo sie es wüsste, so würde sie hochmütig von dem Ansehen der selben schönen Tugend.“ (Martin Luther) Erwischt.

(Quellen:
Bernhard Lohse: Epochen der Dogmengeschichte, 5. Aufl., Berlin 1983
Norbert Scholl: Die großen Themen des christlichen Glaubens. Darmstadt 2002
Martin Schuck: Basiswissen evangelisch – katholisch. Gütersloh 2001
)